Wie setzt sich der Bundestag zusammen?

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Der Bundestag setzt sich aus den Abgeordneten zusammen, die in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt werden. Die Anzahl der Abgeordneten beträgt mindestens 598, kann aber durch Überhang- und Ausgleichsmandate höher sein. Die Zusammensetzung des Bundestages erfolgt nach einem personalisierten Verhältniswahlrecht. Das bedeutet, dass die Wähler zwei Stimmen haben: 1. **Erststimme**: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat aus dem jeweiligen Wahlkreis gewählt. Der Kandidat mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhält ein Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein. 2. **Zweitstimme**: Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Diese Stimme bestimmt die proportionale Verteilung der Sitze im Bundestag auf die Parteien. Die Zweitstimme ist entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages. Die Parteien, die mindestens 5 % der Zweitstimmen oder mindestens drei Direktmandate erhalten, ziehen in den Bundestag ein. Die Sitze werden dann entsprechend dem Verhältnis der Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Diese werden durch Ausgleichsmandate kompensiert, um das Verhältnis der Zweitstimmen wiederherzustellen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Deutschen Bundestages: [bundestag.de](https://www.bundestag.de).

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