Wie viel Prozent erhält ein Bundestagsabgeordneter als Pension?

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Bundestagsabgeordnete erhalten eine Pension, die sich nach der Dauer ihrer Mitgliedschaft im Bundestag und ihrem letzten Gehalt richtet. Die Regelungen sehen vor, dass Abgeordnete für jedes Jahr ihrer Mitgliedschaft einen Anspruch auf 2,5 % ihrer letzten monatlichen Bezüge haben. Die maximale Pension beträgt somit 67,5 % des letzten Gehalts, was nach 27 Jahren im Bundestag erreicht wird. Es gibt jedoch auch Regelungen zur Anrechnung von anderen Tätigkeiten und zur Altersgrenze.

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