In der Regel entscheidet die Fraktion selbst, wer nachrückt, wenn ein Ratsmitglied ausscheidet. Dies geschieht oft gemäß den internen Regelungen der jeweiligen Fraktion oder Partei. In vielen Fällen wird der nächste auf der Liste der gewählten Kandidaten berücksichtigt, sofern dieser noch nicht im Rat sitzt. Die genauen Verfahren können jedoch je nach Bundesland und kommunaler Satzung variieren.