Im Deutschen Reich von 1870/71 durften nur Männer das Reichstagsmandat wählen, die das 25. Lebensjahr vollendet hatten und bestimmte Voraussetzungen erfüllten, wie beispielsweise die Staatsangehörigkeit und die Zahlung von Steuern. Das Wahlrecht war also nicht universell, sondern beschränkt auf eine männliche, wahlberechtigte Bevölkerung.