In Bezug auf den Präsidenten der Weimarer Republik kann von einem starken Präsidenten gesprochen werden, weil das Amt mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet war. Der Präsident hatte die Möglichkeit, den Reichstag aufzulösen, Neuwahlen anzusetzen und konnte durch Artikel 48 der Weimarer Verfassung in Krisensituationen Notverordnungen erlassen, die ohne Zustimmung des Reichstags in Kraft traten. Diese Befugnisse ermöglichten es dem Präsidenten, in Zeiten politischer Instabilität und sozialer Unruhen schnell zu handeln und die Regierung zu stabilisieren. Darüber hinaus hatte der Präsident Einfluss auf die Ernennung und Abberufung von Reichskanzlern und konnte somit die politische Richtung des Landes maßgeblich beeinflussen. Diese Kombination aus exekutiven Befugnissen und der Möglichkeit, in Krisenzeiten direkt einzugreifen, führte dazu, dass das Amt des Präsidenten als stark wahrgenommen wurde, insbesondere in der Person von Friedrich Ebert und später Paul von Hindenburg.