Warum benötigt ein Bundesminister keine Ermächtigungsgrundlage zur Öffentlichkeitsinformation?

Antwort

Ein Bundesminister benötigt keine Ermächtigungsgrundlage, um die Öffentlichkeit zu informieren, weil die Informationspflichten und die Kommunikation mit der Öffentlichkeit Teil der politischen Verantwortung und der Amtsführung sind. Die Minister sind in ihrer Funktion dazu befugt, Informationen zu verbreiten, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, ohne dass dafür eine spezielle gesetzliche Grundlage erforderlich ist. Dies dient der Transparenz und der demokratischen Kontrolle der Regierung. Die Informationspolitik ist somit ein wesentlicher Bestandteil der politischen Kommunikation und der Öffentlichkeitsarbeit der Ministerien.

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