Die Einteilung der Bundesländer in Deutschland ist in der Verfassung des Landes geregelt. Die Verantwortung dafür liegt in erster Linie beim Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das die Bundesländer und deren Grenzen festlegt. Änderungen an der Einteilung oder den Grenzen der Bundesländer können durch Gesetze auf Bundes- oder Landesebene erfolgen, wobei in der Regel die Zustimmung der betroffenen Bundesländer erforderlich ist. Die genaue Verantwortung kann auch von den jeweiligen Landesregierungen und dem Bundesrat abhängen.