Ja, das ist möglich. Bei Kommunalwahlen in Deutschland, zum Beispiel bei Gemeinderatswahlen, kannst du eine Liste wählen (Listenwahl) und trotzdem kumulieren und panaschieren. Das bedeutet:...
Der Unterschied zwischen aktivem und passivem Wahlrecht liegt in den Rechten, die den Wählern und den Kandidaten zustehen: 1. **Aktives Wahlrecht**: Dies ist das Recht, an Wahlen teilzunehmen und seine Stimme abzugeben. Im Kontext der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung bedeutet dies, dass alle wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden das Recht haben, ihre Stimme für die Kandidaten abzugeben. 2. **Passives Wahlrecht**: Dies ist das Recht, selbst für ein Amt zu kandidieren. Bei der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung bedeutet dies, dass Jugendliche und Auszubildende, die die Voraussetzungen erfüllen, sich zur Wahl stellen können, um in die Vertretung gewählt zu werden. Zusammengefasst: Aktives Wahlrecht bezieht sich auf das Wählen, während passives Wahlrecht das Recht umfasst, gewählt zu werden.
Ja, das ist möglich. Bei Kommunalwahlen in Deutschland, zum Beispiel bei Gemeinderatswahlen, kannst du eine Liste wählen (Listenwahl) und trotzdem kumulieren und panaschieren. Das bedeutet:...
In Deutschland hängt das Wahlalter davon ab, um welche Wahl es sich handelt: - **Bundestagswahl:** Das Wahlalter liegt bei 18 Jahren. Du darfst also erst ab 18 Jahren an der Bundestagswahl teiln...