Mit welchen Worten trennte Deutschland Politik und Religion in der Weimarer Reichsverfassung 1919 in Artikel 137?

Antwort

In der Weimarer Reichsverfassung von 1919 lautet Artikel 137: "Es besteht keine Staatskirche." Für eine wissenschaftlich zitierfähige Quelle kannst du den Text der Weimarer Reichsverfassung einsehen, zum Beispiel auf der Webseite des Deutschen Historischen Museums: [Weimarer Reichsverfassung](https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/verfassung/).

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