Welche Angaben sind im Transparenzhinweis zur Kommunalwahl 2026 in Bayern erforderlich?

Antwort

Für die Kommunalwahl 2026 in Bayern gelten die Regelungen des Bayerischen Kommunalwahlrechts sowie die Vorgaben des Bayerischen Landeswahlleiters. Transparenzhinweise sind insbesondere im Zusammenhang mit Wahlwerbung und Veröffentlichungen relevant, um die Wählerinnen und Wähler über die Urheberschaft und Finanzierung von Wahlwerbung zu informieren. **Wesentliche Angaben, die im Transparenzhinweis stehen müssen:** 1. **Verantwortliche Stelle:** Name und Anschrift der für die Veröffentlichung oder Verbreitung verantwortlichen Person oder Organisation (z. B. Partei, Wählergruppe, Einzelbewerber). 2. **Finanzierung:** Hinweis darauf, wer die Veröffentlichung finanziert hat (z. B. „Diese Anzeige wurde finanziert von …“). 3. **Impressumspflicht:** Bei Druckschriften, Plakaten, Flyern und Online-Werbung ist ein Impressum erforderlich, das die verantwortliche Person oder Stelle nennt (§ 50 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlordnung – KWahlO). 4. **Kennzeichnung als Wahlwerbung:** Die Veröffentlichung muss als Wahlwerbung erkennbar sein, insbesondere bei Online-Inhalten und Social Media. **Beispiel für einen Transparenzhinweis:** > Verantwortlich für den Inhalt: Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt. > Finanziert durch die Partei Musterpartei, Musterstraße 2, 12345 Musterstadt. **Rechtliche Grundlage:** Die genauen Anforderungen ergeben sich aus § 50 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKWahlO-50 **Zusätzliche Hinweise:** - Bei Online-Werbung gelten ggf. weitere Vorgaben nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Medienstaatsvertrag (MStV). - Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. **Fazit:** Im Transparenzhinweis zur Kommunalwahl 2026 in Bayern müssen Name und Anschrift der verantwortlichen Person oder Organisation sowie die Finanzierungsquelle angegeben werden. Außerdem muss die Wahlwerbung als solche erkennbar sein. Weitere Details findest du in der Kommunalwahlordnung Bayern.

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