Mit welcher Mehrheit entscheidet ein Wahlprüfungsausschuss bei einer Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz?

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Ein Wahlprüfungsausschuss bei einer **Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz** entscheidet grundsätzlich mit **einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen**, soweit keine besondere gesetzliche Regel etwas anderes vorgibt. Für Ausschüsse kommunaler Vertretungen gilt dabei allgemein: **Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt**. Maßgeblich sind die allgemeinen Regeln zur Beschlussfassung in kommunalen Ausschüssen nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz; spezielle abweichende Mehrheitsvorgaben für den kommunalen Wahlprüfungsausschuss sind in den üblichen Wahlprüfungsvorschriften nicht ersichtlich. ([wahlen.rlp.de](https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/rund-um-die-wahl/abc-des-wahlrechts)) Rechtsgrundlagen finden sich im Kommunalwahlrecht Rheinland-Pfalz beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz sowie in der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz im Bürgerservice Landesrecht Rheinland-Pfalz. ([wahlen.rlp.de](https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/rund-um-die-wahl/abc-des-wahlrechts))

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