Wie werden die Stimmen der Parteien verrechnet, die unter 5% fallen?

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In Deutschland gilt bei Bundestagswahlen die Fünf-Prozent-Hürde. Parteien, die weniger als 5% der Zweitstimmen erhalten, ziehen in der Regel nicht in den Bundestag ein. Die Stimmen dieser Parteien werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Sitze im Bundestag nur unter den Parteien verteilt werden, die die 5%-Hürde überschritten haben oder mindestens drei Direktmandate gewonnen haben (Grundmandatsklausel). Die Stimmen der unter 5% liegenden Parteien werden also nicht direkt auf die anderen Parteien umverteilt, sondern sie fallen einfach weg. Dadurch erhöht sich der prozentuale Anteil der Stimmen, die auf die Parteien entfallen, die die Hürde überschritten haben. Dies kann die Sitzverteilung im Bundestag beeinflussen, da die verbleibenden Stimmen auf weniger Parteien verteilt werden.

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