Ist Sebastian Kurz wieder auf freiem Fuß?
Antwort vomJa. Sebastian Kurz ist in dieser Sache wieder auf freiem Fuß – genauer: Das Oberlandesgericht Wien hat seine Verurteilung am 26. Mai 2025 aufgehoben und ihn im Falschaussage-Verfahren freigesprochen. Damit gibt es in diesem Fall keine Haftstrafe gegen ihn. ([orf.at](https://orf.at/stories/3394931/)) Wichtig ist die Formulierung „wieder auf freiem Fuß“: Schon die frühere Strafe war eine **bedingte** Haftstrafe, also keine sofort zu verbüßende Gefängnisstrafe. Nach dem Freispruch ist er in dieser Causa rechtskräftig freigesprochen. ([orf.at](https://orf.at/einfach/stories/3394987/))