Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland begegnete den Angriffen und Drohungen der Rote Armee Fraktion (RAF) mit einer Kombination aus polizeilichen und rechtlichen Maßnahmen sowie politischen Reaktionen. Hier sind einige der wichtigsten Maßnahmen: 1. **Polizeiliche Maßnahmen**: Die Polizei und Sicherheitsbehörden wurden massiv aufgerüstet und spezialisiert. Es wurden spezielle Anti-Terror-Einheiten wie die GSG 9 gegründet, die auf die Bekämpfung von Terrorismus spezialisiert waren. 2. **Gesetzliche Maßnahmen**: Es wurden verschiedene Anti-Terror-Gesetze verabschiedet, die den Sicherheitsbehörden erweiterte Befugnisse gaben. Dazu gehörten unter anderem die Rasterfahndung, die Einführung der Kronzeugenregelung und die Verschärfung des Strafrechts. 3. **Öffentlichkeitsarbeit**: Die Regierung führte eine intensive Öffentlichkeitsarbeit durch, um die Bevölkerung über die Gefahren des Terrorismus zu informieren und Unterstützung für die Maßnahmen gegen die RAF zu mobilisieren. 4. **Internationale Zusammenarbeit**: Die BRD arbeitete eng mit anderen Ländern und internationalen Organisationen zusammen, um den grenzüberschreitenden Terrorismus zu bekämpfen und die RAF-Mitglieder zu verfolgen. 5. **Verhandlungen und Krisenmanagement**: In einigen Fällen, wie bei der Entführung von Hanns-Martin Schleyer, versuchte die Regierung auch zu verhandeln, um das Leben der Geiseln zu retten, während gleichzeitig intensive Fahndungsmaßnahmen liefen. Diese Maßnahmen zeigten letztlich Wirkung und führten zur Zerschlagung der RAF in den 1990er Jahren.