„Nicht finanzierbar“ wird oft als objektive Tatsache verklärt, weil es sprachlich wie ein Naturgesetz klingt („geht halt nicht“) und damit Verantwortung, Prioritäten...
Wie wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk in anderen Ländern finanziert?
Antwort vom**In anderen Ländern wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor allem auf vier Arten finanziert: über Rundfunkbeiträge/Geräteabgaben, über allgemeine Steuern, direkt aus dem Staatshaushalt oder als Mischmodell mit Werbung – der entscheidende Unterschied ist dabei weniger die Geldquelle als die Frage, wie unabhängig und planbar die Finanzierung ist.** ([ebu.ch](https://www.ebu.ch/publications/strategic/open/public-funding-principles-for-psm)) ## Die wichtigsten Modelle **1. Haushalts- oder Rundfunkbeitrag** Das ist in Europa lange das Standardmodell gewesen: Ein fester Beitrag pro Haushalt oder pro Empfangsmöglichkeit finanziert den Sender, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die EBU beschreibt dieses Modell weiterhin als wichtigste Finanzierungsquelle des Public Service Media in Europa. ([ebu.ch](https://www.ebu.ch/news/2016/10/licence-fee-still-the-core-of-public-service-media-funding-in-europe)) **2. Steuerfinanzierung** Einige Länder haben die klassische Rundfunkabgabe abgeschafft und finanzieren den Rundfunk stattdessen aus Steuern. Das kann über eine zweckgebundene Steuer oder über einen festen Anteil an bestehenden Steuereinnahmen laufen. Frankreich ist dafür ein gutes Beispiel: Die frühere Rundfunkabgabe wurde 2022 abgeschafft; übergangsweise wurde der öffentliche Rundfunk über einen Anteil an der Mehrwertsteuer finanziert, bevor das System 2024 erneut gesetzlich reformiert wurde. ([vie-publique.fr](https://www.vie-publique.fr/dossierlegislatif/JORFDOLE000050394198/?detailId=&detailType=EXPOSE_MOTIFS)) **3. Direkte Mittel aus dem Staatshaushalt** Hier beschließt das Parlament oder die Regierung regelmäßig das Budget. Das ist administrativ einfach, aber politisch heikler, weil die Distanz zwischen Regierung und Sender kleiner wird. Genau deshalb betont die EBU, dass nicht nur die Höhe, sondern auch die institutionelle Absicherung der Finanzierung zentral für Unabhängigkeit ist. ([ebu.ch](https://www.ebu.ch/publications/strategic/open/public-funding-principles-for-psm)) **4. Mischfinanzierung mit Werbung und Nebenerlösen** Viele öffentlich-rechtliche Anbieter kombinieren öffentliche Mittel mit Werbung, Sponsoring, Vertriebsrechten oder kommerziellen Tochterfirmen. Das senkt die Abhängigkeit von einer einzigen Quelle, schafft aber neuen Marktdruck. Beim BBC-Modell ist wichtig: Der Kern im Vereinigten Königreich bleibt die TV Licence; kommerzielle Angebote existieren daneben, ersetzen die Grundfinanzierung aber nicht. ([downloads.bbc.co.uk](https://downloads.bbc.co.uk/aboutthebbc/reports/reports/bbc-consultation-response-decriminalising-licence-fee.pdf)) ## Konkrete Länderbeispiele **Großbritannien:** traditionell über die TV Licence, also eine geräte- bzw. nutzungsbezogene Abgabe für den BBC-Kernbereich. ([downloads.bbc.co.uk](https://downloads.bbc.co.uk/aboutthebbc/reports/reports/bbc-consultation-response-decriminalising-licence-fee.pdf)) **Frankreich:** nicht mehr über die frühere Rundfunkabgabe, sondern nach deren Abschaffung über steuerbasierte Modelle. ([vie-publique.fr](https://www.vie-publique.fr/dossierlegislatif/JORFDOLE000050394198/?detailId=&detailType=EXPOSE_MOTIFS)) **Schweden:** seit einigen Jahren nicht mehr über eine klassische Geräteabgabe, sondern über eine einkommensbezogene öffentliche Abgabe über das Steuersystem; zugleich wird die redaktionelle Unabhängigkeit institutionell abgesichert. Die schwedische Regierung betont bei SVT ausdrücklich die Unabhängigkeit von staatlichen und anderen Interessen. ([government.se](https://www.government.se/government-agencies/swedish-television-svt/)) ## Der wichtigste Unterschied zu Deutschland Deutschland setzt stark auf einen **formal staatsfernen, zweckgebundenen Beitrag**. Andere Länder gehen häufiger in Richtung **Steuerlösung** oder **Haushaltsfinanzierung**. Der praktische Unterschied ist groß: - **Beitragsmodell:** meist stabiler und politisch schwerer kurzfristig zu kürzen - **Steuermodell:** einfacher zu erheben, aber stärker von Haushalts- und Regierungspolitik abhängig - **Mischmodell:** flexibler, aber oft weniger klar und potenziell marktnäher ([ebu.ch](https://www.ebu.ch/publications/strategic/open/public-funding-principles-for-psm)) ## Was man daraus ableiten kann Die eigentliche Streitfrage ist international nicht, **ob** öffentlich-rechtlicher Rundfunk öffentlich finanziert wird, sondern **wie** man ihn finanziert, ohne ihn politisch lenkbar zu machen. Genau deshalb wechseln manche Länder zwar das Einzugsmodell, sichern aber parallel die Mittel mehrjährig oder gesetzlich besonders ab. Das ist der Punkt, der in vielen oberflächlichen Vergleichen fehlt. ([ebu.ch](https://www.ebu.ch/publications/strategic/open/public-funding-principles-for-psm)) Kurz gesagt: **Andere Länder finanzieren ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk teils per Beitrag, teils per Steuer, teils gemischt – je näher das Geld aber an den jährlichen Staatshaushalt rückt, desto wichtiger werden starke Schutzmechanismen für die Unabhängigkeit.** ([ebu.ch](https://www.ebu.ch/publications/strategic/open/public-funding-principles-for-psm))