Wie werden die Landesregierungen gewählt und wer sitzt im Bundesrat?

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**Die Landesregierungen werden nicht direkt vom Volk gewählt, sondern indirekt über die Landtagswahl: Die Bürger wählen den Landtag, und dieser wählt anschließend den Ministerpräsidenten bzw. in den Stadtstaaten den Regierungschef. In den Bundesrat kommen nicht einzelne „gewählte Bundesratsmitglieder“, sondern Mitglieder der jeweiligen Landesregierung.** ## Wie die Landesregierung entsteht In jedem Bundesland wählen die Bürger zuerst den **Landtag**. Danach bildet sich aus den Mehrheiten im Landtag eine Regierung. Der Landtag wählt in der Regel den **Ministerpräsidenten**. Dieser ernennt dann die Minister seines Kabinetts; in manchen Ländern bestätigt der Landtag zusätzlich einzelne Minister oder es gelten leicht abweichende Regeln. Entscheidend ist: **Die Bevölkerung wählt also nicht direkt die Landesregierung, sondern das Landesparlament.** Die Regierung entsteht erst aus dessen Mehrheitsverhältnissen. ## Wie viele Menschen „gewählt werden“ Wenn du die **Landesregierung** meinst, gibt es **keine bundesweit feste Zahl**. Jedes Bundesland hat: - **1 Regierungschef** - dazu mehrere **Minister/Senatoren** Wie groß eine Landesregierung ist, unterscheidet sich je nach Bundesland. Meist besteht sie aus dem Ministerpräsidenten und ungefähr **6 bis 12 Fachministern**, in Stadtstaaten mit teils anderer Bezeichnung. Wenn du die **gewählten Abgeordneten** meinst, dann werden bei der Landtagswahl je nach Bundesland unterschiedlich viele **Landtagsmitglieder** gewählt. Diese Zahl ist deutlich höher als die Zahl der Regierungsmitglieder. ## Wer in den Bundesrat kommt In den Bundesrat entsendet jedes Bundesland **Mitglieder seiner Landesregierung**. Das sind typischerweise: - der **Ministerpräsident** - mehrere **Landesminister** - in Stadtstaaten Mitglieder des **Senats** Wichtig ist der Unterschied: **Niemand wird eigens „in den Bundesrat gewählt“.** Die Länder bestimmen selbst, welche Regierungsmitglieder sie dorthin schicken. ## Wie viele pro Bundesland in den Bundesrat gehen Das hängt von der Einwohnerzahl des Bundeslandes ab. Ein Land hat **mindestens 3 und höchstens 6 Stimmen**. Aktuell gilt: - **3 Stimmen**: Länder mit bis zu 2 Mio. Einwohnern - **4 Stimmen**: mehr als 2 Mio. - **5 Stimmen**: mehr als 6 Mio. - **6 Stimmen**: mehr als 7 Mio. Wichtig dabei: Ein Land kann zwar mehrere Vertreter in den Bundesrat schicken, **aber seine Stimmen nur einheitlich abgeben**. Wenn ein Land 6 Stimmen hat, müssen alle 6 gleich abgegeben werden. ## Der entscheidende Unterschied Der häufigste Denkfehler ist: **Bundesrat = wie Bundestag, nur für Länder.** Das stimmt nicht. Der **Bundestag** wird direkt vom Volk gewählt. Der **Bundesrat** besteht aus **Mitgliedern der Landesregierungen**. Deshalb sitzen im Bundesrat keine frei gewählten Abgeordneten, sondern Regierungsmitglieder, die ihr Bundesland vertreten.

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