Welche Kompetenzen hat das Europäische Parlament?

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Das Europäische Parlament hat mehrere wichtige Kompetenzen, die in den Verträgen der Europäischen Union festgelegt sind. Dazu gehören: 1. **Gesetzgebungsbefugnis**: Das Parlament hat das Recht, Gesetze zu erlassen, oft in Zusammenarbeit mit dem Rat der Europäischen Union. Dies geschieht in der Regel im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens. 2. **Haushaltsbefugnis**: Das Parlament hat die Kontrolle über den EU-Haushalt. Es genehmigt den Haushaltsplan und kann Änderungen vorschlagen. 3. **Aufsichtsfunktion**: Das Parlament überwacht die Arbeit der Europäischen Kommission und anderer EU-Organe. Es kann Anfragen stellen, Berichte anfordern und Untersuchungsausschüsse einrichten. 4. **Zustimmung zu internationalen Abkommen**: Das Parlament muss vielen internationalen Abkommen zustimmen, die von der EU ausgehandelt werden. 5. **Wahl der Kommission**: Das Parlament wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission und hat das Recht, die gesamte Kommission abzulehnen. 6. **Bürgeranliegen**: Das Parlament kann Petitionen von Bürgern entgegennehmen und behandeln, was den Bürgern eine Stimme in der EU gibt. Diese Kompetenzen ermöglichen es dem Europäischen Parlament, eine zentrale Rolle im politischen System der EU zu spielen und die Interessen der Bürger zu vertreten.

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