Zieht der letzte Kandidat bei den Kommunalwahlen in Sachsen mit den meisten Stimmen in den Stadtrat ein oder die ersten auf der Liste?

Antwort

In Sachsen wird bei Kommunalwahlen das sogenannte Verhältniswahlrecht mit offenen Listen angewendet. Das bedeutet, dass die Wähler nicht nur eine Partei, sondern auch einzelne Kandidaten auf der Liste dieser Partei wählen können. Die Sitze werden zunächst nach dem Verhältnis der Stimmen auf die Parteien verteilt. Innerhalb der Parteienliste entscheidet dann die Anzahl der Stimmen, die die einzelnen Kandidaten erhalten haben, über die Reihenfolge des Einzugs in den Stadtrat. Wenn also der letzte Kandidat auf der Liste die meisten Stimmen bekommen hat, hat er gute Chancen, in den Stadtrat einzuziehen, unabhängig von seiner ursprünglichen Listenposition. Die genaue Regelung kann jedoch je nach Gemeinde leicht variieren, daher ist es ratsam, die spezifischen Wahlvorschriften der jeweiligen Gemeinde zu überprüfen.

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