Welche finanzielle Zulage erhielt Jens Spahn als Fraktionsvorsitzender im Bundestag?

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**Jens Spahn bekommt für den Fraktionsvorsitz keine gesetzliche Amtszulage vom Bundestag wie etwa der Bundestagspräsident oder Ausschussvorsitzende. Wenn er zusätzlich Geld für den Fraktionsvorsitz erhält, dann als interne Funktionszulage aus Mitteln der CDU/CSU-Fraktion – deren konkrete Höhe ist öffentlich in der Regel nicht individuell ausgewiesen.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__11.html)) ## Entscheidend ist der Unterschied Das Abgeordnetengesetz nennt bei den offiziellen Amtszulagen nur bestimmte Funktionen: Bundestagspräsident, Vizepräsidenten sowie Vorsitzende von Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen, Enquete-Kommissionen und des Parlamentarischen Kontrollgremiums. **Fraktionsvorsitzende stehen dort nicht drin.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__11.html)) Jens Spahn ist laut Bundestag Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Diese Funktion ist politisch sehr wichtig, aber **nicht dieselbe Kategorie wie eine gesetzliche Amtszulage nach § 11 AbgG.** ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/parlament/fraktionen/cducsu)) ## Woher eine mögliche Zulage trotzdem kommen kann Fraktionen dürfen aus ihren eigenen Fraktionsmitteln Zahlungen für die „Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion“ leisten. Diese Posten tauchen in den geprüften Fraktionsrechnungen aber **meist nur als Gesamtsumme** auf, nicht als namentliche Einzelbeträge für den jeweiligen Fraktionschef. ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2014_09/296140-296140)) Das heißt praktisch: **Öffentlich sicher belegbar ist, dass es eine fraktionsinterne Funktionszulage geben kann; öffentlich sicher bezifferbar ist Spahns individueller Betrag derzeit nicht anhand der üblichen Bundestagsveröffentlichungen.** ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1110282)) ## Was man sicher sagen kann Seit 1. Juli 2025 beträgt die normale Abgeordnetenentschädigung 11.833,47 Euro im Monat. Diese bekommt jedes Bundestagsmitglied unabhängig vom Fraktionsvorsitz. **Eine zusätzliche, gesetzlich fest definierte Bundestags-Zulage speziell für Jens Spahn als Fraktionsvorsitzenden gibt es nicht.** ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/mdb_diaeten-214848)) Der häufige Denkfehler ist also: Fraktionsvorsitz = automatische staatliche Amtszulage. **Das stimmt im Bundestag so nicht.** Wenn es extra Geld gibt, läuft es über die Fraktion, nicht über die gesetzliche Amtszulage des Bundestags. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__11.html))

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