Gibt es ein Selbstauflösungsrecht im Bundestag?

Antwort vom

Im Bundestag gibt es kein formelles "Selbstaulösungsrecht". Der Bundestag kann sich jedoch selbst auflösen, wenn Mehrheit der Abgeordnet dafür stimmt. Dies geschieht in der Regel im Zusammenhang mit der Einberufung Neuwahlen, beispielsweise wenn der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt und diese nicht erfolgreich ist. In der Praxis ist die Auflösung des Bundestages also an politische Entscheidungen und Mehrheiten gebunden.

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