- **Bundesrepublik Deutschland (BRD): Aufbau in Stichpunkten** - Föderaler Staat mit 16 Bundesländern - Staatsform: Parlamentarische Demokratie - Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive... [mehr]
Die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist ein zentrales Prinzip des demokratischen Rechtsstaats. Sie sorgt dafür, dass die staatliche Macht auf verschiedene Organe verteilt wird, um Machtmissbrauch zu verhindern und gegenseitige Kontrolle zu ermöglichen. In Deutschland gibt es drei Gewalten: 1. **Legislative (gesetzgebende Gewalt):** Sie beschließt die Gesetze. In Deutschland sind das vor allem der Bundestag und der Bundesrat. 2. **Exekutive (ausführende Gewalt):** Sie setzt die Gesetze um und verwaltet den Staat. Dazu gehören die Bundesregierung, die Landesregierungen sowie die Verwaltung und Polizei. 3. **Judikative (rechtsprechende Gewalt):** Sie entscheidet über die Auslegung der Gesetze und spricht Recht. Dazu zählen die Gerichte, insbesondere das Bundesverfassungsgericht und die anderen Bundesgerichte. Diese drei Gewalten sind voneinander unabhängig, kontrollieren sich aber gegenseitig. Das ist im Grundgesetz (vor allem in den Artikeln 20 und 92 ff.) festgelegt. Ziel ist es, Freiheit und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
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