Die Begriffe „Organisationen“ und „Gewaltenteilung“ beziehen sich auf unterschiedliche, aber miteinander verbundene Aspekte politischer und gesellschaftlicher Strukturen: **Organisationen** sind Zusammenschlüsse von Personen, die gemeinsam bestimmte Ziele verfolgen. Im politischen Kontext können das z. B. Parteien, Verbände, Vereine, Unternehmen oder staatliche Institutionen sein. Sie haben meist eine festgelegte Struktur und Regeln, nach denen sie funktionieren. **Gewaltenteilung** ist ein grundlegendes Prinzip moderner Demokratien. Es bedeutet, dass die staatliche Macht auf verschiedene Organe (Gewalten) verteilt wird, um Machtmissbrauch zu verhindern. Die klassische Gewaltenteilung unterscheidet drei Gewalten: 1. **Legislative (gesetzgebende Gewalt):** Sie beschließt die Gesetze. In Deutschland sind das z. B. Bundestag und Bundesrat. 2. **Exekutive (ausführende Gewalt):** Sie setzt die Gesetze um und verwaltet den Staat. Dazu gehören die Regierung und die Verwaltung. 3. **Judikative (rechtsprechende Gewalt):** Sie entscheidet über die Auslegung der Gesetze und spricht Recht. Das sind die Gerichte. **Zusammenhang:** Staatliche Organisationen sind den jeweiligen Gewalten zugeordnet. Zum Beispiel ist das Parlament eine Organisation der Legislative, die Polizei gehört zur Exekutive, und Gerichte sind Organisationen der Judikative. Die Gewaltenteilung sorgt dafür, dass diese Organisationen unabhängig voneinander arbeiten und sich gegenseitig kontrollieren. Mehr Informationen findest du z. B. auf [Bundeszentrale für politische Bildung](https://www.bpb.de/).