Aus welcher Norm ergibt sich die gesetzliche Mitgliederzahl des Bundestages?

Antwort vom

Die gesetzliche Mitgliederzahl des Deutschen Bundestages ergibt sich aus Artikel 38 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Bundeswahlgesetz (BWG). Konkret ist die Zahl der Abgeordneten im § 1 des Bundeswahlgesetzes festgelegt. Hier ist der Link zum Bundeswahlgesetz: [Bundeswahlgesetz (BWG)](https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/) Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt 598 Abgeordnete, kann sich jedoch durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.

Verwandte Fragen

Was sind die 5 Verfassungsorgane?

Die fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland sind: 1. Bundestag 2. Bundesrat 3. Bundespräsident 4. Bundesregierung 5. Bundesverfassungsgericht Sie sind im Grundgesetz vorgeseh...

Um wie viel Prozent sind die Diäten der Bundestagsabgeordneten seit 2022 bis heute gestiegen?

Seit 1. Juli 2022 (10.323,29 €) bis heute, 27.02.2026 (maßgeblich: Stand seit 1. Juli 2025 = 11.833,47 €) sind die Diäten um rund 14,63 % gestiegen. (bundestag.de) (Die einzelnen...