Gab sich Bayern eine Verfassung vor der Weimarer Republik?

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Ja, Bayern gab sich eine eigene Verfassung vor der Weimarer Republik. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Novemberrevolution 1918 wurde in Bayern am 14. August 1919 die Verfassung des Freistaates Bayern verabschiedet. Diese Verfassung trat am 1. Januar 1920 in Kraft und regelte die politischen Strukturen und die Rechte der Bürger in Bayern. Sie war ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der bayerischen Selbstverwaltung und der demokratischen Ordnung in der Zeit nach dem Kaiserreich.

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