In Deutschland gibt es in mehreren Bundesländern Extremismusklauseln in den Abgeordnetengesetzen oder Fraktionsgesetzen. Diese Klauseln sollen sicherstellen, dass Abgeordnete und Fraktionen, die extremistische Positionen vertreten, von der staatlichen Förderung ausgeschlossen werden. Die Länder, in denen solche Klauseln existieren, sind unter anderem: 1. **Baden-Württemberg** 2. **Bayern** 3. **Hessen** 4. **Niedersachsen** 5. **Sachsen-Anhalt** Die genauen Regelungen und Formulierungen können jedoch variieren. Es ist ratsam, die spezifischen Gesetze der jeweiligen Länder zu konsultieren, um detaillierte Informationen zu erhalten.