Der Reichstag war in der Weimarer Verfassung das zentrale Parlament und damit das wichtigste gesetzgebende Organ der Weimarer Republik. Seine Hauptaufgaben waren: 1. **Gesetzgebung:** Der Reichstag b... [mehr]
Die Weimarer Verfassung, die von 1919 bis 1933 in Deutschland in Kraft war, verlieh dem Reichspräsidenten erhebliche Machtbefugnisse. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Artikel: 1. **Artikel 48**: Dieser Artikel ermöglichte es dem Reichspräsidenten, im Notfall ohne Zustimmung des Reichstags Notverordnungen zu erlassen. Er konnte Grundrechte außer Kraft setzen und militärische Gewalt einsetzen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen. Dies gab dem Reichspräsidenten weitreichende exekutive Befugnisse. 2. **Artikel 25**: Dieser Artikel gab dem Reichspräsidenten das Recht, den Reichstag aufzulösen. Dies konnte er einmal ausüben, bevor Neuwahlen stattfinden mussten. Diese Befugnis ermöglichte es dem Reichspräsidenten, die Legislative zu beeinflussen und gegebenenfalls politische Blockaden zu überwinden. 3. **Artikel 53**: Dieser Artikel erlaubte dem Reichspräsidenten, den Reichskanzler zu ernennen und zu entlassen. Da der Reichskanzler die Regierung führte, hatte der Reichspräsident somit erheblichen Einfluss auf die Exekutive. Diese Artikel zusammen gaben dem Reichspräsidenten eine starke Position innerhalb des politischen Systems der Weimarer Republik, was in der Praxis zu einer Konzentration von Macht in den Händen des Präsidenten führen konnte.
Der Reichstag war in der Weimarer Verfassung das zentrale Parlament und damit das wichtigste gesetzgebende Organ der Weimarer Republik. Seine Hauptaufgaben waren: 1. **Gesetzgebung:** Der Reichstag b... [mehr]