A. nimmt an der Bundestagswahl teil, weil A. volljährig ist.

Antwort

Die Aussage "A. nimmt an einer Bundestagswahl teil." impliziert, dass A. wahlberechtigt ist. In Deutschland ist man wahlberechtigt, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist. Daher ist die zweite Aussage "A. ist volljährig." notwendig, um die erste Aussage zu unterstützen. Wenn A. an einer Bundestagswahl teilnimmt, muss A. also volljährig sein.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Vier Arten von Nichtwählern?

Es gibt verschiedene Arten von Nichtwählern, die sich durch unterschiedliche Motive und Einstellungen auszeichnen. Hier sind vier häufige Typen: 1. **Desinteressierte Nichtwähler**: Di... [mehr]