A. nimmt an der Bundestagswahl teil, weil A. volljährig ist.

Antwort vom

Die Aussage "A. nimmt an einer Bundestagswahl teil." impliziert, dass A. wahlberechtigt ist. In Deutschland ist man wahlberechtigt, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist. Daher ist die zweite Aussage "A. ist volljährig." notwendig, um die erste Aussage zu unterstützen. Wenn A. an einer Bundestagswahl teilnimmt, muss A. also volljährig sein.

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