A. nimmt an der Bundestagswahl teil, weil A. volljährig ist.

Antwort

Die Aussage "A. nimmt an einer Bundestagswahl teil." impliziert, dass A. wahlberechtigt ist. In Deutschland ist man wahlberechtigt, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist. Daher ist die zweite Aussage "A. ist volljährig." notwendig, um die erste Aussage zu unterstützen. Wenn A. an einer Bundestagswahl teilnimmt, muss A. also volljährig sein.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Hat die falsche Einschätzung der Umfrageinstitute bezüglich des BSW vor der Bundestagswahl das Wahlergebnis dieser Partei beeinflusst?

Ob die falsche Einschätzung der meisten Umfrageinstitute das Wahlergebnis für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bei der letzten Bundestagswahl beeinflusst hat, lässt sich nicht e... [mehr]

Wer gewinnt die nächste Bundestagswahl?

Den Ausgang der nächsten Bundestagswahl kann niemand mit Sicherheit vorhersagen. Wahlergebnisse hängen von vielen Faktoren ab, darunter aktuelle politische Entwicklungen, Wahlkampagnen, gese... [mehr]