Wie definiert Carl Schmitt den Begriff der Entscheidung und wer darf diese Entscheidungen treffen?

Antwort

Carl Schmitt, ein einflussreicher deutscher Staatsrechtler und politischer Theoretiker, definiert den Begriff der Entscheidung im Kontext seiner politischen Theorie als den Akt, durch den eine souveräne Autorität in einer Ausnahmesituation die rechtliche Ordnung festlegt oder verändert. In seinem Werk "Politische Theologie" (2) formuliert er den berühmten Satz: "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet." Nach Schmitt ist der Souverän diejenige Instanz, die in der Lage ist, in einer Krise oder einem Ausnahmezustand die geltende Rechtsordnung zu suspendieren und neue Normen zu setzen. Diese Entscheidungsmacht liegt also bei der souveränen Autorität, die in der Regel der Staat oder der Staatsführer ist. Schmitt betont, dass diese Entscheidung nicht nur eine juristische, sondern auch eine politische und existenzielle Dimension hat, da sie über die grundlegende Ordnung und Stabilität der Gesellschaft entscheidet.

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