Darf ein deutsches Pharmaunternehmen ein Arzneimittel in Chile registrieren oder muss ein chilenisches Unternehmen Zulassungsinhaber sein?

Antwort

Ein deutsches Pharmaunternehmen kann ein Arzneimittel in Chile registrieren lassen, jedoch gibt es spezifische Anforderungen und Verfahren, die beachtet werden müssen. In Chile ist es üblich, dass der Zulassungsinhaber ein in Chile ansässiges Unternehmen sein muss. Das bedeutet, dass das deutsche Pharmaunternehmen entweder eine Niederlassung in Chile gründen oder mit einem lokalen Partner zusammenarbeiten muss, der als Zulassungsinhaber fungiert. Weitere Informationen und spezifische Anforderungen können bei der chilenischen Gesundheitsbehörde (Instituto de Salud Pública de Chile, ISP) eingeholt werden: [Instituto de Salud Pública de Chile](https://www.ispch.cl/).

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