Darf ein deutsches Pharmaunternehmen ein Arzneimittel in Kolumbien registrieren?

Antwort

Ja, ein deutsches Pharmaunternehmen darf in Kolumbien als Zulassungsinhaber für ein Arzneimittel auftreten. Allerdings muss das Unternehmen bestimmte regulatorische Anforderungen erfüllen, die von der kolumbianischen Gesundheitsbehörde INVIMA (Instituto Nacional de Vigilancia de Medicamentos y Alimentos) festgelegt werden. Dazu gehört unter anderem die Einreichung eines Antrags auf Arzneimittelzulassung, der alle erforderlichen Daten zur Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Produkts enthält. Es kann auch notwendig sein, einen lokalen Vertreter oder eine Niederlassung in Kolumbien zu haben, um die Kommunikation mit den Behörden zu erleichtern und die Einhaltung der lokalen Vorschriften sicherzustellen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website von INVIMA: [INVIMA](https://www.invima.gov.co).

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