Wie wird Selbstständigkeit im Kontext des Pflegebedürftigkeitsbegriffs verstanden?

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Der Begriff der Selbstständigkeit im Kontext des Pflegebedürftigkeitsbegriffs bezieht sich auf die Fähigkeit einer Person, alltägliche Aktivitäten eigenständig und ohne fremde Hilfe durchzuführen. In der Pflegeversicherung wird Selbstständigkeit oft in Bezug auf die Durchführung grundlegender Aktivitäten des täglichen Lebens (ADLs) wie Essen, Ankleiden, Körperpflege und Mobilität betrachtet. Wenn eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, diese Aktivitäten selbstständig auszuführen, kann dies zu einer Einstufung als pflegebedürftig führen. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff berücksichtigt dabei nicht nur die körperlichen Einschränkungen, sondern auch die kognitiven und emotionalen Aspekte, die die Selbstständigkeit beeinflussen können. In Deutschland wird die Pflegebedürftigkeit seit der Reform 2017 anhand eines neuen Begutachtungsinstrumentes (NBA) ermittelt, das die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Ziel ist es, die individuelle Situation der Betroffenen zu erfassen und die notwendige Unterstützung entsprechend zu planen.

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