Der Lernzuwachs in den fünf Kompetenzbereichen des Pflegeberufsgesetzes in der Hospizpflege umfasst verschiedene Aspekte: 1. **Pflegefachliche Kompetenz**: Hierzu gehört das Erlernen von spezifischen Pflegeinterventionen, die auf die Bedürfnisse von Hospizpatienten abgestimmt sind, wie Schmerzmanagement und palliative Pflege. 2. **Soziale Kompetenz**: In der Hospizpflege ist die Fähigkeit, empathisch mit Patienten und deren Angehörigen umzugehen, entscheidend. Der Lernzuwachs in diesem Bereich umfasst Kommunikationsfähigkeiten und den Umgang mit Trauer und Verlust. 3. **Methodenkompetenz**: Dies beinhaltet das Erlernen von strukturierten Vorgehensweisen in der Pflege, wie z.B. die Anwendung von Pflegeplanung und -dokumentation, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen in der letzten Lebensphase ausgerichtet sind. 4. **Personale Kompetenz**: Hierbei geht es um die persönliche Entwicklung der Pflegekräfte, wie Selbstreflexion und Stressbewältigung, um in der emotional belastenden Umgebung der Hospizpflege handlungsfähig zu bleiben. 5. **Gesundheits- und Krankheitskompetenz**: Pflegekräfte erweitern ihr Wissen über Krankheitsbilder, die häufig in der Hospizpflege vorkommen, sowie über die entsprechenden therapeutischen Ansätze und deren Auswirkungen auf die Lebensqualität der Patienten. Insgesamt führt die Arbeit in der Hospizpflege zu einem umfassenden Lernzuwachs, der sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen stärkt und die Qualität der Pflege verbessert.