Heilerziehungspfleger dürfen in stationären Pflegeeinrichtungen grundsätzlich keine Behandlungspflege übernehmen, da diese Tätigkeiten in der Regel medizinische Fachkenntnisse erfordern, die über die Ausbildung von Heilerziehungspflegern hinausgehen. Behandlungspflege umfasst Maßnahmen wie das Verabreichen von Medikamenten, das Anlegen von Verbänden oder das Durchführen von Injektionen, die in der Regel von examinierten Pflegekräften oder medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn Heilerziehungspfleger eine entsprechende Weiterbildung oder Qualifikation nachweisen können, die sie zur Durchführung bestimmter Behandlungspflegen berechtigt. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und Einrichtung variieren. Es ist daher ratsam, sich bei der jeweiligen Pflegeeinrichtung oder den zuständigen Behörden über die spezifischen Bestimmungen zu informieren.