Beispielrechnung zur Budgetierung im Gegenstromverfahren für Personal in der Pflege.

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Das Gegenstromverfahren in der Budgetierung ist ein iterativer Prozess, bei dem die Budgetvorschläge von den unteren Ebenen einer Organisation (z. B. Abteilungen) erstellt und dann von den höheren Ebenen (z. B. Management) überprüft und angepasst werden. Hier ist ein einfaches Beispiel für die Budgetierung im Bereich Personalpflege: **Beispielrechnung für die Personalpflege:** 1. **Ermittlung der Personalbedarfe:** - Anzahl der Pflegekräfte benötigt: 10 - Durchschnittliches Gehalt pro Pflegekraft: 3.000 € pro Monat - Gesamtkosten für Pflegekräfte pro Monat: 10 * 3.000 € = 30.000 € 2. **Zusätzliche Kosten:** - Sozialabgaben (ca. 20% des Gehalts): 30.000 € * 0,20 = 6.000 € - Fortbildungskosten pro Pflegekraft und Jahr: 500 € - Gesamte Fortbildungskosten für 10 Pflegekräfte: 10 * 500 € = 5.000 € 3. **Gesamtkosten pro Monat:** - Gesamtkosten Pflegekräfte: 30.000 € - Sozialabgaben: 6.000 € - Fortbildungskosten (monatlich): 5.000 € / 12 = 416,67 € - Gesamtkosten pro Monat: 30.000 € + 6.000 € + 416,67 € = 36.416,67 € 4. **Budgetvorschlag:** - Der erste Budgetvorschlag von der Pflegeabteilung könnte also 36.416,67 € pro Monat betragen. 5. **Überprüfung durch das Management:** - Das Management prüft den Vorschlag und könnte Anpassungen vornehmen, z. B. die Anzahl der benötigten Pflegekräfte oder die Fortbildungskosten anpassen. 6. **Finalisierung des Budgets:** - Nach mehreren Iterationen und Anpassungen wird ein finales Budget festgelegt, das sowohl die Bedürfnisse der Pflegeabteilung als auch die finanziellen Rahmenbedingungen der Organisation berücksichtigt. Dieses Beispiel zeigt, wie das Gegenstromverfahren in der Budgetierung für den Bereich Personalpflege angewendet werden kann.

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