Aktuell (Stand 2024) können für die Verhinderungspflege bis zu **1.612 Euro pro Kalenderjahr** bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Zusätzlich können bis zu 806 Euro aus nic... [mehr]
Ja, erstattete Verhinderungspflege sollte in der Regel beim zuständigen Amt für Hilfe zur Pflege oder Heimhilfe gemeldet werden. Es ist wichtig, alle Einnahmen und Erstattungen anzugeben, da sie Einfluss auf die Berechnung von Leistungen haben können. Es empfiehlt sich, direkt beim Amt nachzufragen, um genaue Informationen zu erhalten und sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.
Aktuell (Stand 2024) können für die Verhinderungspflege bis zu **1.612 Euro pro Kalenderjahr** bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Zusätzlich können bis zu 806 Euro aus nic... [mehr]
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland. Sie greift, wenn eine private Pflegeperson (zum Beispiel ein Angehöriger), die normalerweise einen Pflegebedürfti... [mehr]
Die Leistungen der Pflegekassen zur Verhinderungspflege sind darauf ausgelegt, pflegende Angehörige zu entlasten, wenn sie vorübergehend nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen... [mehr]