Muss erstattete Verhinderungspflege beim Amt für Hilfe, Pflege und Heim gemeldet werden?

Antwort

Ja, erstattete Verhinderungspflege sollte in der Regel beim zuständigen Amt für Hilfe zur Pflege oder Heimhilfe gemeldet werden. Es ist wichtig, alle Einnahmen und Erstattungen anzugeben, da sie Einfluss auf die Berechnung von Leistungen haben können. Es empfiehlt sich, direkt beim Amt nachzufragen, um genaue Informationen zu erhalten und sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.

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