Ja, Ablehnungen interner Bewerbungen können in die Personalakte aufgenommen werden. Es ist jedoch wichtig, dass dies in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien und internen Unternehme... [mehr]
Ja, interne Bewerbungen gehören in der Regel in die Personalakte. Dies dient der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit des Bewerbungsprozesses innerhalb des Unternehmens. Es ermöglicht auch eine transparente und konsistente Verwaltung der Mitarbeiterdaten. Die Personalakte enthält somit alle relevanten Informationen über die berufliche Entwicklung und die Bewerbungsaktivitäten des Mitarbeiters innerhalb des Unternehmens.
Ja, Ablehnungen interner Bewerbungen können in die Personalakte aufgenommen werden. Es ist jedoch wichtig, dass dies in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien und internen Unternehme... [mehr]