Gehören Ablehnungen interner Bewerbungen in die Personalakte?

Antwort

Ja, Ablehnungen interner Bewerbungen können in die Personalakte aufgenommen werden. Es ist jedoch wichtig, dass dies in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien und internen Unternehmensrichtlinien geschieht. Die Aufnahme solcher Informationen kann für zukünftige Personalentscheidungen und zur Dokumentation des Karriereverlaufs eines Mitarbeiters relevant sein. Es ist ratsam, dass Unternehmen klare Richtlinien haben, wie solche Informationen gehandhabt werden.

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