Die spezielle Regelung für ukrainische Kriegsflüchtlinge in der Europäischen Union basiert auf der sogenannten "Massenzustrom-Richtlinie" (Richtlinie 2001/55/EG). Diese Richtlinie wurde aktiviert, um den Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, schnell und unbürokratisch Schutz zu bieten. Hier sind die wichtigsten Punkte der Regelung: 1. **Vorübergehender Schutzstatus**: Ukrainische Kriegsflüchtlinge erhalten einen vorübergehenden Schutzstatus, der ihnen das Recht auf Aufenthalt, Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildung und medizinische Versorgung gewährt. 2. **Dauer des Schutzes**: Der vorübergehende Schutzstatus wird zunächst für ein Jahr gewährt und kann je nach Lage in der Ukraine verlängert werden. 3. **Registrierung**: Flüchtlinge müssen sich in dem EU-Land, in dem sie Schutz suchen, registrieren lassen. Nach der Registrierung erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis. 4. **Recht auf Arbeit**: Mit dem vorübergehenden Schutzstatus haben ukrainische Flüchtlinge das Recht, in dem EU-Land, in dem sie sich aufhalten, zu arbeiten. 5. **Soziale Unterstützung**: Flüchtlinge haben Anspruch auf soziale Unterstützung, einschließlich Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung. 6. **Bildung**: Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Zugang zu Bildungseinrichtungen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass ukrainische Kriegsflüchtlinge schnell und effektiv Unterstützung erhalten, ohne die üblichen Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [Europäische Kommission - Massenzustrom-Richtlinie](https://ec.europa.eu/home-affairs/policies/migration-and-asylum/common-european-asylum-system/temporary-protection_en).