Ja, der Vermieter darf die Mieter in der Grundsicherung beim Gas belassen, solange die vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Heizkosten angemessen und marktüblich sind. Wenn die Kosten unangemessen hoch sind, kann es sinnvoll sein, dies mit dem Vermieter zu besprechen oder rechtlichen Rat einzuholen.