Die Einstufung von Medizinprodukten für die Aufbereitung in der AEMP (Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte) erfolgt nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)... [mehr]
Die Zweckbestimmung und Klassifizierung von Medizinprodukten sind zentrale Aspekte im Zulassungsverfahren. 1. **Zweckbestimmung**: Dies bezieht sich auf die beabsichtig Verwendung eines Medizinprodukts. Die Zweckbestimmung muss klar definiert sein und beschreibt, wie das Produkt eingesetzt werden soll, z.B. zur Diagnose, Behandlung oder Überwachung von Krankheiten. Sie ist entscheidend für die Klassifizierung und die Anforderungen, die an das Produkt gestellt werden. 2. **Klassifizierung**: Medizinprodukte werden in verschiedene Klassen eingeteilt, die sich nach dem Risiko für den Patienten und die Benutzer richten. In der EU erfolgt die Klassifizierung gemäß der Medizinprodukteverordnung (MDR). Die Klassen sind: - **Klasse I**: Geringes Risiko (z.B. Verbandmaterial) - **Klasse IIa**: Mittleres Risiko (z.B. chirurgische Instrumente) - **Klasse IIb**: Höheres Risiko (z.B. Beatmungsgeräte) - **Klasse III**: Höchstes Risiko (z.B. Herzschrittmacher) Die Klassifizierung beeinflusst die Anforderungen an die klinische Bewertung, die Dokumentation und die Prüfverfahren, die für die Zulassung des Produkts erforderlich sind.
Die Einstufung von Medizinprodukten für die Aufbereitung in der AEMP (Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte) erfolgt nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)... [mehr]
Die Einstufung von Medizinprodukten in der Aufbereitung erfolgt nach dem Risiko, das von ihrer Wiederaufbereitung und Anwendung ausgeht. Grundlage hierfür ist die Empfehlung der Kommission fü... [mehr]
Rayaldee (Wirkstoff: Calcifediol) ist in den USA von der Food and Drug Administration (FDA) zur Behandlung des sekundären Hyperparathyreoidismus (sHPT) bei erwachsenen Patienten mit chronischer N... [mehr]