Wann übernimmt die Krankenkasse einen Orthologen?

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**Vermutlich meinst du einen *Podologen*, nicht „Porthologen“: Die Krankenkasse übernimmt Podologie nur, wenn sie medizinisch notwendig ist, ärztlich verordnet wurde und von einer zugelassenen podologischen Praxis durchgeführt wird.** ([aok.de](https://www.aok.de/gp/podologie)) ## Wann die Kasse zahlt Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist Podologie keine normale kosmetische Fußpflege. Bezahlt wird sie als **Heilmittel**, also nur bei medizinischer Indikation und mit ärztlicher Verordnung. ([aok.de](https://www.aok.de/gp/podologie)) Typisch ist die Kostenübernahme bei bestimmten Erkrankungen, vor allem wenn ohne fachgerechte Behandlung **Entzündungen, Wunden oder Folgeschäden** drohen. Genau das ist der entscheidende Unterschied zur privaten Fußpflege: Die Kasse zahlt nicht für „schöne Füße“, sondern zur Vermeidung oder Behandlung krankheitsbedingter Probleme. ([aok.de](https://www.aok.de/gp/podologie)) ## Was du konkret brauchst Du brauchst in der Regel: - eine **ärztliche Verordnung** - eine **medizinisch anerkannte Diagnose** - einen **zugelassenen Podologen**, der mit gesetzlichen Kassen abrechnen darf ([aok.de](https://www.aok.de/gp/podologie)) Ohne Verordnung ist die Behandlung meist **Selbstzahlerleistung**. Das entspricht dem Grundprinzip der GKV: Bezahlt werden Leistungen nur, wenn sie zum Leistungskatalog gehören und medizinisch notwendig sind. ([bundesgesundheitsministerium.de](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/i/igel.html)) ## Wichtiger Praxispunkt Auch wenn die Behandlung übernommen wird, bleibt bei gesetzlich Versicherten oft eine **gesetzliche Zuzahlung**. Einzelne Kassen formulieren das ausdrücklich so; bei der DAK werden zum Beispiel 90 Prozent übernommen, der Rest läuft über den üblichen Eigenanteil. ([dak.de](https://www.dak.de/dak/leistungen/heilmittel/podologie-beim-diabetischen-fusssyndrom_10736)) Der praktische Fehler, den viele machen: Sie gehen direkt zur Fußpflege und wundern sich später, dass nichts erstattet wird. **Erstattet wird nur die verordnete medizinische Podologie, nicht die kosmetische Pediküre.** ([bundesgesundheitsministerium.de](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/i/igel.html))

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