Wie geht man mit BTM (Betäubungsmitteln) um?

Antwort

Der Umgang mit Betäubungsmitteln (BTM) ist in Deutschland streng geregelt und unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Hier sind einige grundlegende Punkte: 1. **Verschreibung**: Nur zugelassene Ärzte dürfen Betäubungsmittel verschreiben. Die Verschreibung muss auf einem speziellen Betäubungsmittelrezept erfolgen. 2. **Dokumentation**: Jede Abgabe, Verschreibung und der Verbrauch von Betäubungsmitteln müssen genau dokumentiert werden. Apotheken und Ärzte sind verpflichtet, ein Betäubungsmittelbuch zu führen. 3. **Lagerung**: Betäubungsmittel müssen sicher und getrennt von anderen Medikamenten gelagert werden. Es gibt spezielle Vorschriften zur Sicherung gegen Diebstahl und Missbrauch. 4. **Transport**: Der Transport von Betäubungsmitteln unterliegt ebenfalls strengen Vorschriften. Es muss sichergestellt sein, dass die Betäubungsmittel während des Transports nicht in unbefugte Hände gelangen. 5. **Entsorgung**: Nicht mehr benötigte oder abgelaufene Betäubungsmittel müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Dies erfolgt in der Regel durch Rückgabe an die Apotheke oder durch spezielle Entsorgungsunternehmen. 6. **Kontrollen**: Behörden wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führen regelmäßige Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Weitere Informationen und detaillierte Vorschriften können im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nachgelesen werden: [BtMG](https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/).

Kategorie: Medizin Tags: BTM Umgang Vorschriften
Frage stellen und sofort Antwort erhalten