Für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (mdE) bei Daumenbewegungseinschränkungen gibt es verschiedene Tabellen und Richtlinien, die in der Regel von medizinischen Fachgesellschaften oder Gutachterkommissionen erstellt werden. Diese Tabellen berücksichtigen Faktoren wie den Grad der Bewegungseinschränkung, die Funktionalität des Daumens und die Auswirkungen auf die alltäglichen Aktivitäten. Eine gängige Methode zur Bewertung ist die Verwendung von Prozentwerten, die den Grad der Einschränkung quantifizieren. Beispielsweise kann eine vollständige Bewegungsunfähigkeit des Daumens eine höhere mdE zur Folge haben als eine teilweise Einschränkung. Für genauere Informationen und spezifische Tabellen wäre es ratsam, sich an Fachliteratur oder medizinische Gutachten zu wenden, die auf die jeweilige Situation zugeschnitten sind. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) oder die Deutsche Rentenversicherung bieten oft entsprechende Informationen und Richtlinien an.