Wie nach GOÄ Muskellockerung abrechnen?

Antwort

Die Abrechnung einer Muskellockerung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kann unter verschiedenen Ziffern erfolgen, je nach Art und Umfang der erbrachten Leistung. Eine spezifische Ziffer für "Muskellockerung" gibt es in der GOÄ nicht, daher wird oft auf allgemeine Ziffern zurückgegriffen, die physiotherapeutische oder manuelle Leistungen abdecken. Eine mögliche Ziffer könnte die GOÄ-Ziffer 3306 sein, die für eine "Chirotherapeutische Behandlung" steht. Alternativ könnte auch die Ziffer 529 (Massage) in Betracht gezogen werden, wenn es sich um eine manuelle Therapie handelt. Es ist wichtig, die genaue Art der erbrachten Leistung zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die gewählte Ziffer den erbrachten Leistungen entspricht. Bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, Rücksprache mit der zuständigen Abrechnungsstelle oder einem Fachanwalt für Medizinrecht zu halten.

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