In der Psychiatrie kann das sogenannte "Spreizen" oder "Fixieren" unter bestimmten Umständen angewendet werden, jedoch nur unter strengen rechtlichen und ethischen Vorgaben. Diese Maßnahmen dürfen nur dann ergriffen werden, wenn sie zum Schutz des Patienten oder anderer Personen unbedingt notwendig sind und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. In Deutschland regeln das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) und andere gesetzliche Bestimmungen die Voraussetzungen und den Ablauf solcher Maßnahmen. Eine richterliche Genehmigung ist in der Regel erforderlich, und die Maßnahme muss regelmäßig überprüft werden.