Beratung Patient gemeinsam mit Orthopädietechniker GÖÄ Ziffer?

Antwort

Die Beratung eines Patienten gemeinsam mit einem Orthopädietechniker kann nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unter der Ziffer 34 abgerechnet werden. Diese Ziffer umfasst die "Erörterung im Zusammenhang mit der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln". Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände und den Umfang der Beratung zu berücksichtigen, um die richtige Ziffer zu wählen.

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