Nein, der Programmauftrag ist für die einzelnen Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Deutschland nicht identisch definiert. Zwar gibt es gemeinsame Grundprinzipien, die... [mehr]
Der generelle Programm für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) in Deutschland ist im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) bzw. seit 2020 im Medienstaatsvertrag (MStV) definiert. Die wichtigsten Bestimmungen dazu finden sich insbesondere in § 26 Medienstaatsvertrag (MStV). Dort ist festgelegt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen umfassenden Auftrag zur Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung hat. Er soll die Meinungsvielfalt widerspiegeln, die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllen und zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beitragen. Den genauen Wortlaut und weitere Details findest du im [Medienstaatsvertrag](https://www.rundfunkkommission.de/medienstaatsvertrag/).
Nein, der Programmauftrag ist für die einzelnen Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Deutschland nicht identisch definiert. Zwar gibt es gemeinsame Grundprinzipien, die... [mehr]