Wo ist der generelle Programmauftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk definiert?

Antwort

Der generelle Programm für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) in Deutschland ist im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) bzw. seit 2020 im Medienstaatsvertrag (MStV) definiert. Die wichtigsten Bestimmungen dazu finden sich insbesondere in § 26 Medienstaatsvertrag (MStV). Dort ist festgelegt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen umfassenden Auftrag zur Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung hat. Er soll die Meinungsvielfalt widerspiegeln, die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllen und zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beitragen. Den genauen Wortlaut und weitere Details findest du im [Medienstaatsvertrag](https://www.rundfunkkommission.de/medienstaatsvertrag/).

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