Nenne 4 Gründe gegen die Kennzeichnungspflicht bei bearbeiteten Bildern?

Antwort

1. **Künstlerische Freiheit**: Die Kennzeichnungspflicht könnte die kreative Freiheit von Künstlern und Fotografen einschränken, da sie möglicherweise gezwungen wären, ihre Bearbeitungen offenzulegen, was den künstlerischen Ausdruck beeinträchtigen könnte. 2. **Subjektivität der Bearbeitung**: Die Definition dessen, was als "Bearbeitung" gilt, kann subjektiv sein. Unterschiedliche Menschen haben unterschiedliche Auffassungen darüber, was eine signifikante Bearbeitung darstellt, was zu Verwirrung und Uneinheitlichkeit führen kann. 3. **Komplexität der Umsetzung**: Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht könnte logistische und technische Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere in digitalen Medien, wo Bilder leicht verändert und verbreitet werden können. 4. **Einschränkung der Privatsphäre**: Eine Kennzeichnungspflicht könnte dazu führen, dass persönliche oder vertrauliche Informationen über die Bearbeitung von Bildern offengelegt werden, was die Privatsphäre von Individuen und Unternehmen gefährden könnte.

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