Müssen Rechtecke mit gleichem Flächeninhalt auch gleichen Umfang haben?

Antwort

Rechtecke, die den gleichen Flächeninhalt haben, müssen nicht zwangsläufig den gleichen Umfang haben. Der Flächeninhalt eines Rechtecks wird durch die Formel \(A = Länge \times Breite\) berechnet, während der Umfang durch die Formel \(U = 2 \times (Länge + Breite)\) bestimmt wird. Um dies zu verdeutlichen, betrachte zwei Rechtecke mit demselben Flächeninhalt, aber unterschiedlichen Seitenlängen: 1. Rechteck 1: Länge = 4, Breite = 6 - Flächeninhalt: \(4 \times 6 = 24\) - Umfang: \(2 \times (4 + 6) = 20\) 2. Rechteck 2: Länge = 3, Breite = 8 - Flächeninhalt: \(3 \times 8 = 24\) - Umfang: \(2 \times (3 + 8) = 22\) Obwohl beide Rechtecke den gleichen Flächeninhalt von 24 haben, unterscheiden sich ihre Umfänge (20 und 22). Dies zeigt, dass Rechtecke mit gleichem Flächeninhalt unterschiedliche Umfänge haben können.

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