Für einen rechtssicheren Nachweis der Newsletter-Einwilligung im Double Opt-in-Prozess müssen folgende Daten protokolliert werden: 1. **Datum und Uhrzeit der Einwilligung** Zeitpunkt,... [mehr]
Logging beim Double-Opt-in-Nachweis bezeichnet die Protokollierung und Speicherung aller relevanten Schritte und Daten, die im Rahmen des Double-Opt-in-Verfahrens stattfinden. Ziel ist es, nachweisen zu können, dass eine Person tatsächlich und nachweisbar dem Erhalt von z. B. Newslettern oder anderen E-Mails zugestimmt hat. Konkret werden beim Logging typischerweise folgende Informationen gespeichert: - Zeitpunkt der Anmeldung (Opt-in) - IP-Adresse und ggf. weitere technische Daten bei der Anmeldung - Versand der Bestätigungs-E-Mail (mit Zeitstempel) - Klick auf den Bestätigungslink (Zeitpunkt, IP-Adresse) - Inhalt der Bestätigungs-E-Mail (z. B. Text, Link) Diese Protokolle dienen als rechtlicher Nachweis, dass das Double-Opt-in-Verfahren korrekt durchgeführt wurde und die Einwilligung des Empfängers vorliegt. Das ist insbesondere im Rahmen der DSGVO und des UWG wichtig, um Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden. Weitere Informationen zum Double-Opt-in findest du z. B. bei [datenschutz.org](https://www.datenschutz.org/double-opt-in/).
Für einen rechtssicheren Nachweis der Newsletter-Einwilligung im Double Opt-in-Prozess müssen folgende Daten protokolliert werden: 1. **Datum und Uhrzeit der Einwilligung** Zeitpunkt,... [mehr]